Ultraschallzertifikat für Studierende

Ultraschallzertifikat für Studierende der Medizinischen Hochschule Brandenburg

Inhaber:innen des Ultraschallzertifikats für Studierende (StUZ) der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) haben durch die Teilnahme an curricularen und extracurricularen Lehrveranstaltungen, supervidierten praktischen Übungen, einem Ultraschall-OSCE und supervidierter Durchführung klinischer Ultraschalluntersuchungen umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten im Ultraschall des Abdomens/ Retroperitoneums, Thorax, der Schilddrüse sowie der Farb-Doppler-Sonographie erworben. Diese Ultraschallkenntnisse können im Rahmen einer fachärztlichen Weiterbildung in die klinische Untersuchung integriert und insbesondere zur Erkennung von Notfallsituationen und Erkrankungen der inneren Organe diagnostisch eingesetzt werden. Es ist das angestrebte Ziel, dass Zertifikatsinhaber:innen auf dem Niveau eines/r Absolvent:in eines DEGUM-Grundkurses mit initialer praktischer Erfahrung ihre klinisch- sonographische Tätigkeit nach Abschluss des Studiums sofort beginnen können und die Kenntnisse in der Weiterbildung komplettieren.

Verantwortlichkeit der Studierenden

Die Möglichkeit zum Erwerb des StUZ wurde nach Information der MHB-Gremien mit dem Wintersemester 2023/24 geschaffen.

Das StUZ wird durch das Brandenburgische Institut für Klinischen Ultraschall (BIKUS) an der MHB erteilt, das die Verantwortung für die Qualitätssicherung der zugrundeliegenden studentischen Ultraschallausbildung sowie des Ultraschall-OSCE wahrnimmt.

Die Anerkennung der Voraussetzungen für das StUZ erfolgt in einem vom BIKUS benannten, paritätisch aus studentischen Ultraschalltutor:innen und ärztlichen Mitarbeiter:innen besetzten Zertifizierungsausschuss.

Die Studierenden der MHB sind für die Dokumentation der Teilnahme an den obligaten Lehrveranstaltungen/Ausbildungseinheiten in einem Sono-Logbuch selbst verantwortlich. Die Anwesenheit wird jeweils von den durchführenden Professor:innen, Lehrverantwortlichen oder Tutor:innen bescheinigt.

Voraussetzungen für die Erteilung des StUZ

Die Teilnahme an den nachstehend genannten curricularen und extracurricularen Lehrveranstaltungen bzw. Ausbildungseinheiten ist Voraussetzung für die Erteilung des StUZ. Darüber hinaus muss eine praktische Prüfung in Form eines Ultraschall-OSCE erfolgreich absolviert werden, in der in einem theoretischen und einem praktischen Teil anhand einer typischen klinischen Fallvignette Kenntnisse und Fähigkeiten der Handhabung und Einstellung eines Ultraschallgerätes und eines typischen klinischen Untersuchungsganges nachgewiesen werden.

Übergangslösung zum Erwerb des StUZ

Für Studierende, die ihr Medizinstudium an der MHB bereits vor dem Wintersemester 2022 begonnen haben, wird durch das BIKUS eine Möglichkeit geschaffen, das StUZ im Rahmen einer Übergangslösung zu erwerben. Dafür werden Teilnahmen an obligaten Lehrveranstaltungen/ Ausbildungseinheiten auch retrospektiv anerkannt, sofern diese Teilnahmen entweder nachgewiesen oder durch Professor:innen des BIKUS oder Sono- Tutor:innen bestätigt werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Zertifizierungsausschuss. Sofern dies nicht im kompletten Umfang möglich ist, erfolgt die Prüfung der in nicht retrospektiv zu dokumentierenden Lehreinheiten vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in einem erweiterten OSCE, in das die Demonstration einer klinischer Ultraschalluntersuchungen und eine mündliche Prüfung integriert werden. Die Durchführung der ersten entsprechenden OSCE-Prüfungen ist für das Sommersemester 2024 geplant. Alle dafür notwendigen Informationen werden rechtzeitig separat kommuniziert.

Logbuch als Nachweis

Das Logbuch dient dem analogen Nachweis der o.g. für den Erwerb des StudUSZ notwendigen Unterrichtsstunden. Alle Lehrveranstaltungen / Ausbildungseinheiten können hier nach erfolgreicher Teilnahme vermerkt, unterschrieben und abgestempelt werden und sind am Ende entsprechend vollständig vorzulegen.

Merke: Bitte beachte, dass das Abstempeln der erbrachten Leistungen ausschließlich unmittelbar im Anschluss der entsprechenden Veranstaltung (ÜDT/ÜAK, Tutorium, Freies Schallen etc.) durch eine/n BIKUS-Tutor:in möglich ist.

Eine Ausnahme davon bilden die Bestätigung von KSA und Grundkurs (hierfür wende dich bitte im Rahmen einer nächsten Präsenzveranstaltung an den/die betreuende/n BIKUS- Tutor:in)